KHPflEG

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz enthält neben Regelungen zum Pflegepersonal zahlreiche Maßnahmen, um Prozesse in der digitalen medizinischen Versorgung nachzusteuern.

In Kraft

Kern des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) ist die Verbesserung der Pflege im Krankenhaus. So werden verbindlich ein Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eingeführt und Geburtshilfe, Pädiatrie sowie Hebammen sollen gefördert werden. Als Omnibus-Gesetz trifft das KHPflEG außerdem zahlreiche gesetzliche Regelungen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 11. August 2022
  2. Fachanhörung: 23. August 2022
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf:
    14. September 2022
  4. 1. Lesung Bundestag: 19. Oktober 2022
  5. 1. Durchgang Bundesrat: 28. Oktober 2022
  6. Anhörung im Bundestag: 9. November 2022
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: 1./2. Dezember 2022
  8. 2. Durchgang Bundestag: 16. Dezember 2022
  9. Inkrafttreten: 29. Dezember 2022

Wichtige Bestandteile des KHPflEG

  • Zahlreiche Fristanpassungen zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur
  • Umstellung der Finanzierung auf eine sogenannte TI-Pauschale für Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Telematikinfrastruktur
  • Förderung des Datenaustauschs im Infektionsschutzbereich
  • Krankenkassen sind verpflichtet, mit Ausgabe der eGK zugleich eine zugehörige PIN an Versicherte zu senden
  • Die Fristen für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Identitäten verschieben sich
  • Zur Identifikation für die Nutzung medizinischer Anwendungen können künftig auch Personalausweise mit eID-Funktion genutzt werden
  • Die gematik erhält die neue Aufgabe der Planung, Durchführung und Unterstützung von Erprobungs- und Einführungsphasen für Anwendungen der TI
  • Hersteller müssen die Kompatibilität zwischen zugelassenen TI-Komponenten und -Diensten gewährleisten
  • KBV und KVen dürfen Rahmenverträge mit Herstellern schließen